Ich möchte diesen Blog inhaltlich mit etwas ganz Wichtigem beginnen: der Qualität in der Pflege.
Pflege ist eine Dienstleistung. Wenn ich jemandem einen defekten Toaster verkaufe, kann er das Produkt zurückgeben und erhält ein neues. Wenn ich qualitativ schlecht pflege, kann das jemandem das Leben kosten. Ich kann dafür belangt werden, aber es ist nicht möglich, etwas rückgängig zu machen.
Nachdem wir also diese Grundannahme geklärt haben, widmen wir uns doch der Frage:
Was ist Qualität in der Pflege?
Nach Avedis Donabedian entspricht die Qualität der Pflege dem „Grad der Übereinstimmung zwischen
den Zielen der Berufsgruppe Pflege und der wirklich geleisteten Pflege“
Sie kann unter 3 Gesichtspunkten beurteilt werden:
-
Strukturqualität der Pflege: Rahmenbedingungen
unter denen die pflegerischen Leistungen erbracht werden. Das können Anzahl und
Qualifikation der Mitarbeiter sein aber auch die Hilfsmittelausstattung
-
Prozessqualität der Pflege: Hier geht es um das,
was am Patienten oder auch für den Patienten getan wird, wie zum Beispiel die
Pflegeplanung erarbeiten, ihn zu waschen und dies zu dokumentieren.
Pflegestandarts zählen auch in die Prozessqualität hinein.
-
Ergebnisqualität in der Pflege: Hier geht es um das Ergebnis
der Versorgungsleistung. Wurde das geplante Pflegeziel erreicht?
Kriterien:
o
Zufriedenheit
der Patienten mit der Behandlung
o
Behandlungserfolg
o
Mitarbeiterzufriedenheit
Wird Struktur und Prozessqualität verbessert, steigt auch
die Ergebnisqualität.
Soweit so gut. Nun zu der Frage, wie man Pflegequalität einteilen kann. Hier finden wir ein Stufenmodell. Ich bin mir sicher, dass jeder schonmal etwas von der Stufe 0 gehört hat, besonders in entsprechend Medienberichten über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Und mal ehrlich: Klingt Stufe 3 nicht einfach traumhaft?
Stufen der Pflegequalität nach Fiechter und Meier
Stufe 0: „gefährliche Pflege“. Der Patient ist durch
Pflegefehler gefährdet und kann Schäden wie Dekubitalgeschwüre erleiden.
Stufe 1: „sichere Pflege“. Die notwendige Pflege wird
erbracht. Der Patient ist durch die Pflege nicht gefährdet und kann durch sie keinen
Schaden erleiden.
Stufe 2: „angemessene Pflege“. Das Streben nach
Selbstständigkeit wird unterstützt. Der Patient enthält im möglichen Rahmen
Hilfen um seine Bedürfnisse zu befriedigen
Stufe 3: „optimale Pflege“. Dem Patienten werden
individuelle Hilfe und Unterstützung geboten, die ihm helfen seine
Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzugewinnen und seine Bedürfnisse zu
befriedigen. Sowohl er als auch seine Angehörigen sind allumfassend informiert
und in die Pflegeplanung mit einbezogen. Es werden ihm gegebenenfalls
Wahlmöglichkeiten angeboten.
Warum das Ganze?
Natürlich haben Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ein
eigenes Interesse an der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
(zumindest auf einem gewissen Niveau).
Hierzu besteht aber zusätzlich auch eine
gesetzliche Verpflichtung, die sich hauptsächlich im 5. und 11.
Sozialgesetzbuch sowie im Heimgesetz findet.
SGB V – Regelungen für das Krankenhaus
§ 70 Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit
(1) Die Krankenkassen
und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige,
dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende
Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muss
ausreichend
und zweckmäßig
sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in
der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht
werden.
(2) Die
Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf
eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.
(aus: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__70.html
Hervorhebungen von mir)
(1) Die
Leistungserbringer sind zur Sicherung
und Weiterentwicklung
der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die
Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität
erbracht werden.
(2) Vertragsärzte,
medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von
Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen
ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 137 und
137d verpflichtet,
1.
sich an einrichtungsübergreifenden
Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel
haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und
2.
einrichtungsintern ein
Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, wozu in Krankenhäusern auch die Verpflichtung
zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements
gehört.
(3) Meldungen und
Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement-
und Fehlermeldesystemen nach Absatz 2 in Verbindung mit § 137 Absatz 1d dürfen
im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden. Dies gilt
nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im Höchstmaß
mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall
besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts
oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise
aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
(aus: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/135a.html
Hervorhebungen von mir)
Es gibt also einen Unterschied zwischen in- und externer Qualitätsicherung. Und wie sieht das konkret aus?
interne Qualitätsicherung:
Hierfür gibt es vom Gesetzgeber keine konkreten Konzepte
oder Instrumente. Auch die 2005 veröffentlichte Erarbeitung der grundsätzlichen
Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagament des G-BA enthält
keine konkreten inhaltlichen Angaben. Aus diesem Grund sind die internen
Qualitätsmanagementsysteme in jedem Krankenhaus unterschiedlich
externe Qualitätssicherung:
Anders sieht es bei der externen Qualitätsicherung aus. Hier
hat der G-BA ein Verfahren erarbeitet, dass für ausgewählte Bereiche unterschiedliche
Qualitätsmerkmale dokumentiert.
Beispiel: Wie oft tritt ein Wundhämatom nach Behandlung einer
hüftgelenknahen Femurfraktur auf?
Jedes Krankenhaus leitet seine Daten an eine zentrale
Auswertungsstelle weiter und erhält daraufhin anonymisierte Ergebnisse aller
Auswertungen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit ihre Leistungen im Vergleich einzuschätzen.
Auch das SGB XI und das Heimgestz spielen eine wichtige Rolle, ich werde jedoch
in diesem Teil nicht weiter darauf eingehen, da es mir vor allem um Pflegequalität im Krankenhaus ging.
Dies waren quasi ein paar "Trockenübungen" zum Thema Pflegequalität.
Im nächsten Post will ich die Masterfrage: „Was macht eigentlich QM in der Pflege?“ beantworten. Bleibt dran!
Achja... falls ihr euch fragt, wo ich all diese wunderbaren Informationen her habe: "I Care", Band Pflege, 2015, vom Georg Thieme Verlag, S.232ff.
Ich kann damit wunderbar lernen und hab die benötigten Informationen toll zusammengefasst gefunden. Definitive Empfehlung von mir!
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